Schießstätten
Errichtung und Betrieb von Schießstätten sind in den vom Bundesinnenministerium herausgegebenen Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (Schießstandrichtlinien) vom 23. Juli 2012. Die Schießstandrichtlinien sind im Bundesanzeiger vom 23. Oktober 2012 veröffentlicht und an diesem Tag in Kraft getreten und anzuwenden. Die früheren Schießstandrichtlinien des DSB (8. Aufl.) sind damit außer Kraft.
Schießstandsachverständige:
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Markus Gunkel wurde von der Bundespolizeiakademie Lübeck am 18. März 2016 als Schießstandsachverständiger für die Sicherheit militärischer und nicht militärischer Schießstätten bestellt. |
Frank Wilken Telefon: 0611 8801 5620 oder 06073 7257685, Mobil: 0171 2615572 Mail: frank.wilken@t-online.de Frank Wilken wurde von dem Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung der hessischen Polizei am 22. September 2014 als Schießstandsachverständiger für die Sicherheit militärischer und nicht militärischer Schießstätten bestellt. |
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Dieter Klee |