Das Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 mit seinen nachfolgenden Änderungen regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen, neben den Schusswaffen im herkömmlichen Sinne (Feuerwaffen), auch Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen sowie die Armbrust als sonstiger Gegenstand; nicht geregelt ist der Bogen.

Der Umgang (u.a. erwerben, besitzen, überlassen, führen, mitnehmen, schießen, bearbeiten) mit Waffen ist - soweit nicht ausdrücklich anders geregelt - nur Personen über 18 Jahre erlaubt.

Ihre Ansprechpartner

Victoria Anders

Sachbearbeitung WBK-Anträge, Jugend