Ehrungsordnung zur Vergabe der Jugendnadel der Hessischen Schützenjugend

 

Die Hessische Schützenjugend verleiht für besondere Verdienste um die Jugendarbeit die Jugendnadel der Hessischen Schützenjugend.

Die Jugendnadel wird in Bronze, Silber und Gold verliehen.

Antragsteller sind die Jugendausschüsse der Verein und Schützenbezirke sowie der Jugendvorstand der Hessischen Schützenjugend.

Die Jugendnadel in Bronze und Silber werden durch die Schützenbezirke verliehen und die Jugendnadel in Gold anlässlich des Jugendtages durch den Jugendvorstand.

Bei Bedarf können die Jugendnadeln in Bronze und Silber auch durch den Jugendvorstand verliehen werden.

Die Anträge müssen an die entsprechenden Jugendausschüsse gestellt und in diesen beschlossen werden.

  • Jugendnadel in Bronze und Silber an den Bezirksjugendausschuss
  • Jugendnadel in Gold an den Landesjugendausschuss

Nach der Bearbeitung der Anträge durch die entsprechenden Gremien werden die Ehrungen mit dem Formular „Antrag auf Ehrung gemäß Jugendordnung des Hessischen Schützenverbandes e.V.“ bei der Geschäftsstelle des Hessischen Schützenverbandes beantragt.

Die Bearbeitungszeit in der Geschäftsstelle des Hessischen Schützenverbandes beträgt ca. vier Wochen.

Der Hessische Schützenverband behält sich das Recht auf Ablehnung vor, sofern besondere Gründe vorliegen oder die Begründungen, aufgrund deren die Ehrung vorgenommen werden soll, nicht nachvollziehbar sind.

Die Jugendnadel soll max. zweimal im Jahr je Schützenbezirk in einem Rahmen wie Jugendtag, Schützentag oder Schützenfest verliehen werden.

Ansprechpartner für Rückfragen ist die Geschäftsstelle des Hessischen Schützenverbandes und / oder der Jugendvorstand des Hessischen Schützenverbandes.

Beschlossen durch den Jugendausschuss des Hessischen Schützenverbandes in dessen Sitzung am 05.März 2017 in Gelnhausen.

Ihre Ansprechpartner

Victoria Anders

Sachbearbeitung WBK-Anträge, Jugend

Stefan Rinke

Jugendleiter