Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (§ 14 WaffG)
Der Hessische Schützenverband e.V. ist durch den Deutschen Schützenbund e.V., der am 7. November 2003 vom Bundesverwaltungsamt als Schieß- sportverband nach § 15 WaffG anerkannt worden ist, ermächtigt, das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe gemäß § 14 Abs. 2 und 3 WaffG zu bestätigen.
Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe
(§ 14 WaffG)
Download Antrag
Antrag für Ordnungsbehörde
Es ist ausschließlich der Vordruck zu verwenden, der auf der Internet-Seite des Hessischen Schützenverbandes e.V. zum Download bereitgestellt ist oder den der Schützenverein beim Hessischen Schützenverband e.V. anfordern kann.
Sollten Sie den Antrag von unserer Homepage ausdrucken, verwenden Sie bitte WEISSES Papier.
Der Antrag "Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (§ 14 WaffG)" ist über den zuständigen Kreisschützen-meister beim Hessischen Schützenverband e.V. einzureichen.
Der Vordruck findet Anwendung für die Beantragung von
eingetragen werden.
Achtung: Die Bescheinigung nach Abschnitt 3 und 4 des Antrages ist auch Voraussetzung für die Erteilung der Waffenbesitzkarte für Sportschützen (nur Erstantrag).
Der Vordruck ist wie folgt auszufüllen und zu unterschreiben:
Bitte vermerken Sie auf dem Antrag, dass Sie eine Vereinswaffe beantragen!
Sie erreichen
Frau v. Knoblauch
unter der Rufnummer
(069) 93 52 22 16
montags bis freitags
in der Zeit von
8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Die Bearbeitung des Antrages
"Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe"
für die Beantragung von
Vereinswaffen
ist
KOSTENFREI !!!
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