Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (§ 14 WaffG)
Der Hessische Schützenverband e.V. ist durch den Deutschen Schützenbund e.V., der am 7. November 2003 vom Bundesverwaltungsamt als Schießsportverband nach § 15 WaffG anerkannt worden ist, ermächtigt, das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe gemäß § 14 Abs. 2 und 3 WaffG zu bestätigen.
Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe
(§ 14 WaffG)
Download Antrag
Antrag für Ordnungsbehörde
Sofern Sie keine Kopien Ihres Schießbuches einreichen, stellen wir hier zum download für Sie bereit:
Schießnachweis - Muster im pdf-Format
Schießnachweis - Formular zum Ausfüllen
Es ist ausschließlich der Vordruck zu verwenden, der auf der Internet-Seite des Hessischen Schützenverbandes e.V. zum Down- load bereitgestellt ist oder den der Schützenverein oder Antrag-steller beim Hessischen Schützenverband e.V. anfordern kann.
Sollten Sie den Antrag von unserer Homepage ausdrucken, verwenden Sie bitte WEISSES Papier.
Der Antrag "Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (§ 14 WaffG)" ist über den zuständigen Kreisschützenmeister beim Hessischen Schützenverband e.V. einzureichen.
Der Vordruck findet Anwendung für die Beantragung von
eingetragen werden.
Achtung: Die Bescheinigung nach Abschnitt 3 und 4 des Antrages sind auch Voraussetzung für die Erteilung der Waffenbesitzkarte für Sportschützen (nur Erstantrag). Somit ist für die Beantragung einer Langwaffe ein separater Antrag zu stellen.
Der Antragsteller muss nachstehende Voraussetzungen erfüllen:
Der Vordruck ist wie folgt auszufüllen und zu unterschreiben:
Gemäß WaffG § 14 Abs. 2 Pkt. 1 muss der Antragsteller glaubhaft machen, dass er in den letzten 12 Monaten den Schießsport regelmäßig als Sportschütze betreibt.
Nach Inkrafttreten der Änderungen des Waffengesetzes zum 25. Juli 2009 und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift am 23.03.2012 muss ab der dritten Kurzwaffe (grüne WBK)
Als Nachweis werden anerkannt:
Bitte reichen Sie einen entsprechenden Nachweis zusammen mit dem Antrag ein.
Achtung:
Sie erreichen
Frau v. Knoblauch
unter der Telefonnummer
(069) 93 52 22 16
montags bis freitags
in der Zeit von
8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Die Bearbeitungsgebühr beträgt
€ 40,00
pro Antrag
Bitte überweisen Sie die Bearbeitungsgebühr auf folgendes Konto:
Hessischer Schützenverband e.V.
Frankfurter Sparkasse
Konto-Nr. 350 710
BLZ 500 502 01
Verwendungszweck: WBK-Gebühr, Vereins- und Mitgliedsnummer
Alternativ können Sie dem Antrag einen Verrechnungsscheck beifügen.
Bitte fügen Sie
KEIN BARGELD
bei !!
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