Die Zuständigkeit des Landeswettkampfgerichts ergibt sich aus der Ligaordnung für Hessenliga, Oberliga und Gauliga. Es tritt zusammen, um über Einsprüche aus dem Betrieb der Ligawettkämpfe der Oberligen und der Hessenliga zu entscheiden. Berufungen gegen die Entscheidungen der jeweiligen Gauwettkampfgerichte und Kreisrundenwettkampfgerichte werden ebenfalls vom Landeswettkampfgericht verhandelt. Die Mitglieder des Landeswettkampfgerichtes wurden vom Sportausschuss am 5. März 2011 gewählt. Folgende Personen gehören dem Landeswettkampfgericht zur Zeit an:
Dr. Degen, Alexander
Dingeldein, Roland
Hertel, Herbert
Weber, Markus
Werner, Karl-Heinz
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