Meldung von Schützen Die Vereine (Gauligen bis Hessenliga) melden dem für die Hessenliga des Wettbewerbes (Disziplin) zuständigen Ligaleiter ihre Teilnehmer. Die Meldung hat auf einem Formblatt (dies kann unter Download heruntergeladen werden) zu erfolgen. Auf diesem Formblatt bestätigt der Verein durch Unterschrift, dass die Schützen zum Stichtag für die Mitgliedschaft im Verein (siehe Tabelle am Ende der Ligaordnung, die ebenfalls auf der Downloadseite vorhanden ist), Mitglied im Verein sind und als Mitglied dem Hessischen Schützenverband gemeldet wurden. Das Formblatt bitte per Mail an den Ligaleiter schicken. Nachmeldung von Schützen
Eine Nachmeldung von Schützen ist auch während der laufenden Saison nach dem vorbeschriebenen Verfahren möglich. Die Nachmeldung muss spätestens am 3. Tag nach dem Wettkampf dem Ligaleiter vorliegen. Geht die Nachmeldung später ein, wird der Schütze aus der Ergebnisliste gestrichen. Der betroffene Verein hat diesen Wettkampf verloren. Stellt sich heraus, dass die zur Mitgliedschaft gemachten Angaben falsch sind, oder ein Schütze für weitere Vereine an den hessischen Ligawettkämpfen im selben Wettbewerb teilnimmt, werden alle seine bisherigen Ergebnisse gestrichen. Die Wettkämpfe, in denen der Schütze zum Einsatz kam, werden für den Verein als nicht vollständig angetreten und als verloren gewertet.
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