Ehrenscheiben für Vereinsjubiläen und Standweihe
Der Hessische Schützenverband verleiht an Vereine die Jubiläumsehrensscheibe anlässlich eines Vereinsjubiläums ab 50 Jahre und danach alle 25 Jahre (z.B. 75, 100, 125 Jahre usw.). Für Neubau bzw. Umbaumaßnahmen auf den Schießständen wird eine Ehrenscheibe zur Standweihe verliehen.
Diese Jubiläumsehrenscheibe sowie Ehrenscheibe zur Standweihe werden von den Gau- bzw. Kreisschützenmeister beim Hessischen Schützenverband beantragt.
Fahnennagel, Plakette und Sportplakette
Der Fahnennagel ist für alle Vereine, ab dem 125jährigen Bestehen erhältlich, und danach alle 50 Jahre erneut bestellbar und über den Hessischen Schützenverband zu beantragen.
in Bronze: 125 und 175 Jahre in Silber: 225 und 275 Jahre in Gold: ab 325 Jahre
Die Plakette "Dank und Anerkennung" ist für alle Vereine, ab dem 100jährigen Bestehen erhältlich, und danach alle 50 Jahre erneut bestellbar und über den Hessischen Schützenverband zu beantragen.
in Bronze: 100 Jahre und 150 Jahre in Silber: 200 Jahre und 250 Jahre in Gold: ab 300 Jahre
Die Sportplakette des Bundespräsidenten ist erhältlich für alle Vereine ab dem 100jährigen Bestehen und ist über den zuständigen Landesverband zu beantragen, der den Antrag an den Deutschen Schützenbund weiter leitet. Der Deutsche Schützenbund wird dann den Deutschen Sportbund informieren, der als Dachverband des deutschen Sports nur allein beim Bundespräsidialamt dieses Gesuch einreichen kann. Richtlinien für die Verleihung der Sportplakette
Antrag für die Verleihung der Sportplakette
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