Der Hessische Schützenverband verleiht für Verdienste um das Schützenwesen Auszeichnungen.
Die Ehrungen erfolgen nach der Ehrungsordnung des Hessischen Schützenverbandes e. V. Beschlossen vom Gesamtvorstand am 17. April 2004 in Gersfeld, geändert am 5. Oktober 2008 in Krofdorf-Gleiberg
Die Ehrungen können von den Vereinen beim Hessischen Schützenverband, mindestens vier Wochen vor Ehrungsdatum, beantragt werden. Die Kosten trägt der Verein.
Ehrungen ohne Ehrungsantrag
Hessische Verdienstnadel
Für Vereinsförderer und Gönner, die nicht Mitglied des Hessischen Schützenverbandes sind. Die Verdienstnadeln können formlos unter Angabe der Namen der zu Ehrenden und dem Ehrungsdatum, beantragt werden.
Die Verleihung (Ehrennadel mit Urkunde) erfolgt durch den Verein. Bitte beachten Sie, dass die Ehrungen in Abständen von vier Jahren erfolgen sollen.
silber gold
Hessische Ehrennadel (blau) - Schippenadel
Die Ehrennadeln können formlos unter Angabe der Namen der zu Ehrenden, Verein- und Mitglieds-nummer, Eintrittsjahr und dem Ehrungsdatum, beantragt werden.
Ehrennadeln für langjährige Mitgliedschaft
Die Ehrennadeln für langjährige Mitgliedschaft im Deutschen Schützenbund (25, 40, 50, 60, 70, 75 und 80 Jahre) können formlos unter Angabe der Namen der zu Ehrenden, Vereins- und Mitgliedsnummer, Eintrittsjahr und dem Ehrungsdatum, beantragt werden. Die Verleihung (Ehrennadel mit Urkunde) erfolgt durch den Verein.
25 Jahre silber ab 40 Jahre gold
Ehrungen mit Ehrungsantrag
Auszeichnungen für erweiterte Vereinsvorstandsmitglieder zum Ehrungsantrag Die Ehrungen werden durch den Verein über den Kreisschützenmeister mit Ehrungsantrag beim Hessischen Schützenverband, mindestens vier Wochen vor Ehrungsdatum beantragt. Die Kosten trägt der Verein. Hessische Ehrenzeichen in Bronze, Silber bzw. Gold Große Hessische Ehrenzeichen in Bronze bzw. Silber Die Verleihung erfolgt durch den Vereinsvorsitzenden.
Die Wartezeit je Auszeichnungsstufe beträgt vier Jahre.
Hessische Ehrenzeichen Bronze, Silber, Gold
Auszeichnungen für Vereinsvorsitzende zum Ehrungsantrag
Die Ehrungen werden durch das Präsidium oder Gau- bzw. Kreisschützenmeister mit Ehrungsantrag beim Hessischen Schützenverband, mindestens vier Wochen vor Ehrungsdatum beantragt.
Verleihungsrahmen: Kreis- oder Gautagung Hessische Ehrenzeichen in Silber bzw. Gold Große Hessische Ehrenzeichen in Bronze bzw. Silber Die Verleihung erfolgt durch den ranghöchsten anwesenden Verbandsvertreter.
Große Hessische Ehrenzeichen Bronze, Silber
Auszeichnungen für Gau- und Kreisvorstände zum Ehrungsantrag Die Ehrungen werden durch das Präsidium oder Gau- bzw. Kreisschützenmeister mit Ehrungsantrag beim Hessischen Schützenverband, mindestens vier Wochen vor Ehrungsdatum beantragt.
Verleihungsrahmen: Kreis- oder Gautagung Mitglieder der erweiterten Gau- und Kreisvorstände:
Hessische Ehrenzeichen in Gold Große Hessische Ehrenzeichen in Bronze bzw. Silber Die Verleihung erfolgt durch den ranghöchsten anwesenden Verbandsvertreter. Mitglieder der Gau- und Kreisvorstände:
Große Hessische Ehrenzeichen in Bronze bzw. Silber Die Verleihung erfolgt durch den ranghöchsten anwesenden Verbandsvertreter.
Auszeichnung für ehrenamtliche Tätigkeiten zum Ehrungsantrag
Die Ehrung wird durch den Vereinsvorsitzenden, Gau- oder Kreisschützenmeister mit Ehrungsantrag beim Hessischen Schützenverband, mindestens vier Wochen vor Ehrungsdatum beantragt.
Goldene Ehrennadel Die Verleihung erfolgt durch den Antragsteller. Die Verleihung erfolgt an Vereins- und erweiterte Vereinsvorstandsmitglieder, Kreis- und erweiterte Kreisvorstandsmitglieder sowie Gau- und erweiterte Gauvorstandsmitglieder nach mindestens 10jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit.
Sachbearbeiterin Ehrungen
Monika Ferling Telefon 069 93522210 Mail: ferlinghess-schuetzen.de telefonisch erreichbar: montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
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