Teilnahmebedingungen für Aus- und Fortbildungen
des Hessischen Schützenverbandes
1. Anmeldung Die Anmeldung zu einer Aus- oder Fortbildung erfolgt schriftlich, mit der vorgesehenen Lehrgangsanmeldung, bis zum Meldeschluss der jeweiligen Lehrgänge, per Post, Fax oder per Mail an den Hessischen Schützenverband. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach dem Meldeschluss erfolgt eine schriftliche Einladung mit allen wichtigen Informationen. Die Lehrgangsgebühr muss bis zu dem in der Ausschreibung genannten Meldeschluss beim Hessischen Schützenverband eingegangen sein, ansonsten wird die Anmeldung zum Lehrgang nicht berücksichtigt. Bitte überweisen Sie die Lehrgangsgebühr auf das Konto des Hessischen Schützenverbandes: Frankfurter Sparkasse, Kontonr. 350 710, BLZ 500 502 01, Verwendungszweck: Lehrgang Nr. xxx.x Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich.
2. Stornierung Bei Stornierung zwischen Meldeschluss und bis zu zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn werden 50%, danach 80% der Lehrgangsgebühr fällig. Sollte keine Stornierung erfolgen und der angemeldete Teilnehmer erscheint nicht zum Lehrgang, oder es wird keine Ersatzperson gestellt, wird die Lehrgangsgebühr in voller Höhe fällig. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, wird der Lehrgang nicht durchgeführt. Die Lehrgangsgebühr wird zurück erstattet. Die Stornierung eines Lehrganges kann nur schriftlich erfolgen.
Home Impressum Kontakt