Schulungsbeihilfe
Der Hessische Schützenverband zahlt an seine Vereine eine Schulungsbeihilfe. Die Schulungsbeihilfe wird dann gewährt, wenn Mitglieder des Vereines an einer Ausbildung (nicht Fortbildung) des Hessischen Schützenverbandes in der Zeit vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 erfolgreich teilgenommen haben. Die Schulungsbeihilfe darf den Betrag von 5 Euro, multipliziert mit der Anzahl der Mitglieder bis einschließlich 14 Jahre (Stand: 1. Januar 2013), nicht überschreiten.
Antrag Schulungsbeihilfe
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