Schulungsbeihilfe
Der Hessische Schützenverband zahlt an seine Vereine eine Schulungsbeihilfe. Die Schulungsbeihilfe wird dann gewährt, wenn Mitglieder des Vereines an einer Ausbildung (nicht Fortbildung) des Hessischen Schützenverbandes in der Zeit vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012 erfolgreich teilgenommen haben. Die Schulungsbeihilfe darf den Betrag von 5 Euro, multipliziert mit der Anzahl der Mitglieder bis einschließlich 14 Jahre (Stand: 1. Januar 2012), nicht überschreiten. Antrag Schulungsbeihilfe
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