JugendBasisLizenz inkl. Schieß- und Standaufsicht
Nach dem am 1. April 2003 in Kraft getretenen Waffengesetz ist nach § 27 Abs. 3WaffG das Schießen für Kinder und Jugendlichen nur gestattet, wenn dies unter Obhut einer zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Person stattfindet. Diese Person muss auf der Schießstätte anwesend sein, für die Schießausbildung leitend verantwortlich und berechtigt sein, der Aufsicht beim Schützen Weisungen zu erteilen oder die Aufsicht selbst zu übernehmen (§ 10 Abs. 5 AWaffV). Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
Mindestalter 18 Jahre Mitglied in einem dem DSB angeschlossenen Verein Nachweis über die Waffensachkunde nach § 7 WaffG (gilt nicht für Bogenschützen) Nachweis einer Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) über 8 Doppelstunden
Die Nachweise müssen bis zum Meldeschluss vorliegen. Ziel der Ausbildung:
Qualifizierung nach § 10 Abs. 6 AWaffV Erwerb von Handlungskompetenz im Umgang mit Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen bis 16 Jahre auf dem Schießstand. Ausbildung:
Die Ausbildung wird als Wochenendlehrgang über 2 Tage durchgeführt. Seminardauer: Samstag von 9:00 Uhr bis ca. 21:00 Uhr Sonntag von 9:00 bis ca. 17:00 Uhr. Übernachtung wird gewünscht, da nach dem Unterricht noch eine Gruppenarbeit erfolgt. Gültigkeitsdauer der Lizenz: Die Lizenz wird unbefristet erteilt.
Termine Ausbildung JugendBasisLizenz 16. bis 17. März 2013 104.10: Steinbach ausgebucht 06. bis 07. Juli 2013 104.12: Linsengericht ausgebucht 17. bis 18. August 2013 104.13: Fuldatal ausgebucht 12. bis 13. Oktober 2013 104.14: Alt Wildungen
Lehrgangsanmeldung JuBaLi
Antrag Schulungsbeihilfe
Antrag Freistellung
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